Ablauf/ Kosten

Einstieg in die Therapie: Die Psychotherapeutische Sprechstunde

Bei einer Psychotherapeutischen Sprechstunde kläre ich mit Ihnen ab, ob bei Ihnen eine psychische Erkrankung vorliegt, Sie eine ambulante Psychotherapie benötigen oder ob andere Behandlungs- oder/und Hilfsangebote (z.B. Abklärung bei einem anderen Facharzt, stationäre Behandlung, Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatung) bei Ihrer Problematik zu empfehlen sind.

Sollte bei Ihnen eine ambulante Psychotherapie notwendig sein, geht es in der Psychotherapeutischen Sprechstunde – neben der diagnostischen Abklärung und den Empfehlungen – um das gegenseitige Kennenlernen und Klären eines möglichen Behandlungsangebots in meiner Praxis.

Zur Vereinbarung einer Psychotherapeutischen Sprechstunde rufen Sie bitte während meiner telefonischen Sprechzeiten an.

Wenn wir einen Termin vereinbart haben, bringen Sie bitte zur ersten psychotherapeutischen Sprechstunde Ihre Krankenversicherungskarte, ggf. Klinikberichte und einen ausgefüllten Selbstauskunftsbogen mit. Den Selbstauskunftsbogen können Sie unten herunterladen und papierlos die ausfüllbare pdf-Datei per Email an info(at)psychotherapie-roedinghausen.de senden. Diese Email-Adresse dient ausschließlich zur Übermittlung des Selbstauskunftsbogen. Für Therapieanfragen oder sonstige Fragen rufen Sie mich bitte in den telefonischen Sprechzeiten an.

Vielen Dank.

Leistungsträger

Ich verfüge über die Kassenzulassung im Verfahren Verhaltenstherapie für Erwachsene, sowie im Verfahren Gruppentherapie für Erwachsene.

Daneben bestehen Abrechungsmöglichkeiten für die Behandlungsmethoden EMDR und Hypnose.

 

Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig sind. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen die Zustellung der entsprechenden Antragsformulare an mich.

Für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei ist Psychotherapie in der Regel eine Leistung der Heilfürsorge. Die Kosten für Behandlungen von in Privatpraxen tätigen Psychologischen PsychotherapeutInnen werden übernommen. Sie sollten sich zur Sicherheit beim Truppenarzt bzw. beim polizeiärztlichen Dienst erkundigen, ob eine psychotherapeutische Behandlung für Sie in Frage kommt.

Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen ist abhängig von Ihrem individuellen Vertrag bzw. Versicherungsschutz. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Cookie Consent mit Real Cookie Banner